PPWR - PACKAGING & PACKAGING WASTE REGULATION

PPWR BEDEUTET, ALLE VERPACKUNGEN WIEDERVERWENDBAR UND RECYCELBAR ZU MACHEN.

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) wird eine neue EU-Verordnung sein, die darauf abzielt, Verpackungen nachhaltiger zu machen und die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu minimieren. Das Europäische Parlament stimmte im April 2024 für die endgültige vorläufige Einigung. Die technische Fertigstellung des Abkommens wird für Herbst 2024 erwartet und ist daher noch nicht in Kraft. Es soll im Jahr 2025 in Kraft treten und in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten. Die PPWR wird eine entscheidende Rolle dabei spielen, wie Unternehmen ihre Verpackungen in Zukunft gestalten und bewusster mit deren Umweltauswirkungen umgehen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Verordnung die folgenden Maßnahmen vor:

Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Die Verordnung legt Mindeststandards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen fest, wobei zwei Elemente bis 2030 bzw. 2035 erfüllt sein müssen:

  • Design für Recyclingfähigkeit (bis Januar 2030): Verpackungen müssen den "Design für Recycling-Kriterien" entsprechen und unter diesen Bedingungen zu mindestens 70 % recycelbar sein. Diese Kriterien werden bis 2028 definiert und beschlossen
  • Recyclingfähigkeit in großem Maßstab (bis Januar 2035): Wenn Verpackungen zu Abfall werden, müssen sie getrennt gesammelt, in spezifische Abfallströme sortiert werden, ohne die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme zu beeinträchtigen, und in großem Umfang recycelt werden. Wie in dieser Phase erwartet, müssen die Unternehmen bis zum 1. Januar 2035 nachweisen, dass 55 % aller sortierten Abfallströme, die jährlich auf Unionsebene gesammelt werden, in neuen Produkten recycelt werden.

Integration von recycelten Materialien

Eine der wichtigsten Anforderungen der Verordnung ist die verstärkte Verwendung von recycelten Materialien in bestimmten Verpackungen, insbesondere Kunststoffverpackungen, um den Einsatz neuer Ressourcen zu verringern.

  • Ab 2030 müssen unsere Kunststoffverpackungen mindestens 35 Prozent recyceltes PCR-Material (Post Consumer Plastic waste) enthalten. Ab 2040 wird der Mindestanteil 65 Prozent betragen.
  • Ab 2030 müssen Lebensmittelverpackungen mindestens zehn Prozent recyceltes PCR-Material enthalten. Ab 2040 wird dieser Mindestanteil auf 50 Prozent erhöht.
  • Ausnahmen für Verpackungen, deren Kunststoffanteil weniger als 5 % des Gesamtgewichts der Verpackung ausmacht, und bestimmte Verpackungen, die für den medizinischen Kontakt bestimmt sind, können anderen Anforderungen unterliegen.

Verantwortlichkeiten in der Lieferkette

Die Verordnung legt klar definierte Verantwortlichkeiten für Unternehmen in der Lieferkette fest, um sicherzustellen, dass umweltfreundliche Verfahren angewandt werden.

Verringerung von Verpackungen und Verpackungsabfällen

Die PPWR setzt klare Ziele für die Verringerung von Verpackungsabfällen, was die Unternehmen dazu verpflichtet, klare Maßnahmen zur Abfallverringerung zu ergreifen. Zum Beispiel müssen Gewicht und Volumen der Verpackung auf ein Minimum reduziert werden, so dass der Leerraum im Karton nicht mehr als 50 Prozent betragen darf.

Kennzeichnungs- und Informationsstandards

Die Verordnung schreibt vor, dass Verpackungen bestimmte Kennzeichnungsstandards erfüllen müssen, einschließlich der Kennzeichnung von wiederverwertbaren Verpackungen und der Bereitstellung von Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung.

Förderung von Mehrwegsystemen

Die PPWR legt Maßnahmen fest, um die Verwendung von Mehrwegverpackungen auf dem Gebiet der Europäischen Union bis 2030 auf mindestens 40 % zu steigern. Das angestrebte Ziel für 2040 liegt bei 70 %. Dazu gehören Anreize für Hersteller und Einzelhändler, Mehrwegsysteme einzurichten und zu verwenden. Aktuell sind Ausnahmen vorgesehen für:

  • Transport von Großmaschinen, Geräten und Waren, deren Verpackung auf den individuellen Bedarf des bestellenden Wirtschaftsbeteiligten zugeschnitten ist;
  • Flexible Verpackungen in direktem Kontakt mit Lebensmitteln;
  • Alle Kartonverpackungen.

Dies ist nur die erste Analyse des PPWR und noch nicht fertiggestellt. Der PPWR wird voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft treten. Einige Beschlüsse sind noch nicht im Detail definiert, werden aber in den nächsten drei Jahren die Bedingungen der Verordnung klären (durch Textänderungen oder delegierte Rechtsakte). Bitte beachten Sie, dass das mögliche EPS-Verbot in Frankreich, das für 2025 durch das Gesetz „Climate and Resilience“ vorgesehen ist, wahrscheinlich auf 2030 verschoben wird. Vermutlich wird es keinen Konflikt zwischen dem EPS-Verbot in Frankreich und PPWR geben.

Sprechen Sie mit uns - unsere Produktspezialisten informieren und beraten Sie gerne.